Diskussion Rechte an Texten

Diskussion Rechte an Texten

Beitragvon horasier » Do 04 Sep, 2008 16:56

Was ist mit Open-Content-Lizenzen?
Damit wäre eine Weiternutzung der Inhalte kein Problem und ich denke, das damit hier niemand ein Problem hat...
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Re: Diskussion Rechte an Texten

Beitragvon Tommek » Do 04 Sep, 2008 17:18

Habe das Thema mal abgetrennt.

Vielleicht könntest du erläutern worum es dabei geht. Wie gesagt, ich möchte nicht unbedingt 25 Seiten Vertragstexte für etwas das, meiner Meinung nach, im deutschen Recht schon geregelt ist.

Grüße,
Tommek
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Re: Diskussion Rechte an Texten

Beitragvon horasier » Do 04 Sep, 2008 17:31

Diese Lizenzen sind eine Gegenbewegung zum Copright, wenn man so will, sie kommen ursprünglich aus dem Linuxbereich und sind eine Weiterentwicklung der open-source-lizenzen, ähnlich den Creative-Commons-Lizenzen.


Inhalte unter folgenden Lizenzen lassen nicht nur frei kopieren und verbreiten, sondern dürfen auch bearbeitet und kommerziell verwendet werden. Dennoch besteht gegenüber gemeinfreien Inhalten oft die Pflicht zur Namensnennung oder auch der Verpflichtung, dass alle abgeleiteten Werke unter der selben Lizenz veröffentlicht werden müssen.

Die bekanntesten Beispiele für Open-Content Lizenzen sind:
Einige der Creative-Commons-Lizenzen (by und by-sa)
GNU-Lizenz für freie Dokumentation
UVM-Lizenz für freie Inhalte
Lizenz Freie Kunst


GNU und UVM-Lizenz sehen lediglich die Nennung des Autors vor, so dass man halt an das Ende der Wikieinträge eine Liste der Bearbeitenden setzen müsste, mehr nicht. Gemeinfreie Inhalte gibt es in Deutschland scheinbar nur für amtliche Dokumente.
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Re: Diskussion Rechte an Texten

Beitragvon horasier » Do 04 Sep, 2008 17:56

Nachtrag: Die (deutsche) Wikipedia steht unter der GNU-FDL, nur als Beispiel, was das bedeutet, damit darf ja letztlich auch alles gemacht werden. Die UVM-Lizenz ist in etwas das Gleiche, nur speziell auf deutsches Recht angepasst.
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Re: Diskussion Rechte an Texten

Beitragvon horasier » So 07 Sep, 2008 23:34

*push*
Was is nu mit den Lizenzen?
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Re: Diskussion Rechte an Texten

Beitragvon Tommek » Mo 08 Sep, 2008 08:55

Ich bin noch nicht weiter dazu gekommen es ist grad soviel los ;)
Das ist ein schwierige Entscheidung. Wie gesagt: keine 25 Seiten Vertragstext.
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Re: Diskussion Rechte an Texten

Beitragvon horasier » Mo 08 Sep, 2008 16:19

Dann lass mich doch einmmal folgende Frage stellen, die sich jeder Leser stellen sollte:

Hast du schonmal bei Wikipedia mitgeschrieben?
Oder weißt du, dass du das problemlos könntest, ohne dich genauer im Lizenzrecht auszukennen?

Und das nur, weil du weißt, dass man bei der Wikipedia mitschreiben, ändern, löschen etc kann, ohne Juristerei studiert zu haben oder die Lizenz gelesen zu haben?

Warum sollte das nicht auch für Antamar/dessen Wiki gelten?


Es reicht doch, zu sagen "Hier könnt ihr mitschreiben, ändern oder einen Kopfstand machen, Grundlage dafür ist die GFDL/UVM-Lizenz für freien Inhalt. Ihr behaltet zwar das Urheberrecht, verzichtet aber auf ein Copyright, was uns gestattet, die Inhalte beliebig weiterzubenutzen."
Und dann ein Link zur Lizenz.

Das gute an der Lizenz ist ja, dass sie gar kein Copyright ist, weil sie alle Nutzungsrechte für alle User offen lässt. -> Copyleft
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Beitragvon SynCoCoop » Mo 08 Sep, 2008 16:41

Kleine Frage:

Beinhaltet das dann auch die Möglichkeit, das bspw. Chromatrix bei uns "klaut"? Denn dagegen wäre ein Schutz doch schon schön. Ansonsten hat Tommek eigentlich recht. Nach deutschen Gesetzen bleibt der Autor eh der Urheber und kann dementsprechend eine überlassene Nutzung auch auflösen. Problem ist nur, dass man das gegebenenfalls nicht mehr nachweisen kann, wenn es zu Konflikten mit Antamar als Erstverwerter oder gar Chromatrix & Co als Zweitverwerter kommt.
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Re: Diskussion Rechte an Texten

Beitragvon horasier » Mo 08 Sep, 2008 16:54

Zunächst mal zu "Nach deutschen Gesetzen bleibt der Autor eh der Urheber und kann dementsprechend eine überlassene Nutzung auch auflösen":
Aus diesem Grunde gibt es diese Lizenz: Der Autor bleibt Urheber, aber alle haben ein uneingeschränktes Nutzungsrecht, auch wenn der Autor vielleicht nicht mehr will, dass es genutzt wird.

Das Werk kann beliebig vervielfältigt, geändert und erweitert werden, ohne dass der Autor etwas dagegen machen kann.
Stell dir vor, da würde jemand auftauchen und sagen: "Nee, will ich nich mehr, macht das ma weg"...Dank dieser beiden Lizenzen kann man dann Antworten "Arschlecken!".

Bei diesen beiden Lizenzen ist es, soweit ich das verstanden habe, Pflicht, die Inhalte auch weiterhin per GFDL/UVM zu veröffentlichen, wenn sich Chromatrix also daran vergeht und die finanziell verwertet werden sollen, dann haben sie auf diese Inhalte kein Copyright. eine finanzielle Verwertung ist aber grundsätzlich erlaubt, ansonsten gäbe aus Probleme, sobald Antamar Werbung schalten will.
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Re: Diskussion Rechte an Texten

Beitragvon Tommek » Mo 08 Sep, 2008 16:59

hmmm. Ich möchte allerdings auch sicherstellen, dass:
1. Antamar eine konsistente Welt bleibt.
2. Bei externer Verwendung ein Link/Verweis zu Herkunft erscheint.
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Re: Diskussion Rechte an Texten

Beitragvon fnordix » Mo 08 Sep, 2008 18:07

Bin zwar kein Jurist, aber nach http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen gibts zwei Möglichkeiten Wiki-Inhalte (also Texte unter GFDLizenz) zu übernehmen:

1. Ungeändert, dann muss ALLES (Titel, links, usw.) übernommen werden. Dabei muss dann anscheinend kein Vermerk eingefügt werden von wo es ist. Aber nachdem alles übernommen werden muss ist wahrscheinlich offensichtlich so der Artikel dann herkommt.

oder

2. In veränderter Form, dann muss auf die Urheberschaft (also Antamar) hingewiesen werden.
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Re: Diskussion Rechte an Texten

Beitragvon horasier » Mo 08 Sep, 2008 18:13

Die Konsistenz ist mMn dadurch gegeben, dass ja Einträge zurückgeändert werden können und die Usergemeinde darüber wacht.

Der Urheber muss außerdem durchaus angegeben werden. bei externen Verlinkungen würde das vermutlich bedeuten, dass Antamar als Quelle angegeben werden muss. Das resultiert daraus, dass es soetwas wie public domain im deutschen ja nicht gibt und der Autor eben der Autor bleibt und die Urheberschaft behält, auch wenn sein Werk frei verfügbar ist.

Ich kann mich auch gerne nochmal genauer einlesen und das entsprechend nachforschen... :denker:
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Re: Diskussion Rechte an Texten

Beitragvon SynCoCoop » Mo 08 Sep, 2008 18:20

Wär schön horasier ;O)
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Re: Diskussion Rechte an Texten

Beitragvon horasier » Mo 08 Sep, 2008 18:29

Präambel

Ziel der Lizenzierung eines Werkes unter der ifrOSS Lizenz für Freie Inhalte ist es, die freie Verwendung von Inhalten durch jedermann zu ermöglichen. Die Lizenz richtet sich vornehmlich an diejenigen, die ihre urheberrechtlich geschützten Leistungen der Allgemeinheit zur Verfügung stellen wollen, ohne dass für einzelne Nutzungen oder Änderungen gesondert Rechte eingeholt werden müssen. Sie richtet sich aber auch an diejenigen, die ein Werk vervielfältigen, verbreiten oder verändern möchten, welches nach den Bedingungen dieser Lizenz genutzt werden darf.

Durch die ifrOSS Lizenz für Freie Inhalte werden dem Lizenznehmer die Nutzungsrechte für alle bekannten Nutzungsarten eingeräumt und auch die Bearbeitung des Werkes in jeder beliebigen Form gestattet. Die ideellen Interessen der Urheber am Werk werden von der Lizenz dabei beachtet, denn es ist eines der Ziele der Lizenz, die kreativen Leistungen der Urheber und anderen Leistungsschutzberechtigten in angemessener Weise anzuerkennen und ihre geistigen Belange zu schützen. Der Urheber soll mit seinem Werk in Verbindung gebracht werden, indem sein Name genannt wird oder - für den Fall, dass das Werk bearbeitet wurde - in der History des Werkes ein Hinweis auf ihn erfolgt.

Ein wesentlicher Zweck dieser Lizenz besteht darin, die weitere Bearbeitung von Werken zu ermöglichen. Texte, Datenbanken, Multimediawerke und sonstige Inhalte entstehen oft durch die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen, etwa weil das entstehende Werk zu komplex ist, um von einer Person hergestellt zu werden oder weil Aktualisierungsbedarf besteht, den der Ursprungsautor nicht leisten kann oder möchte. Die ifrOSS Lizenz für Freie Inhalte bietet ein Modell zur Entwicklung und Verbreitung von Werken durch eine beliebige Zahl von Personen, die nicht organisatorisch verbunden sein müssen. Sie kann aber auch bei jeder anders motivierten Freigabe von Werken verwendet werden.

Um eine freie Bearbeitung durch andere zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass der Allgemeinheit neben der rechtlichen Erlaubnis auch die technischen Voraussetzungen für eine Veränderung des Werkes zur Verfügung gestellt werden. Werke, die in digitaler Form vorliegen oder in eine digitale Form überführt werden, müssen daher in einem Dateiformat zugänglich gemacht werden, das technisch ermöglicht, was rechtlich durch diese Lizenz erlaubt wird.

Die ifrOSS Lizenz für Freie Inhalte schützt die Lizenzgeber und die Allgemeinheit davor, dass Dritte die Nutzung des Werkes - auch in bearbeiteter Form - nachträglich beschränken können. Dazu dient der "Copyleft"-Effekt, der gewährleistet, dass ein Werk, welches dieser Lizenz unterstellt wurde, sowie alle darauf beruhenden Bearbeitungen nur gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz genutzt werden dürfen.


Die wichtigsten Passsagen hab ich nochmal extra hervorgehoben, auch wenn es doch n ganzer Haufen fetter Passagen geworden ist. Ich denke, diese Lizenz bildet alles ab, was wir brauchen.
Hier gibts des ganzen Text.
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Re: Diskussion Rechte an Texten

Beitragvon Tommek » Mo 08 Sep, 2008 18:39

Wobei Antamar.org ja nicht der Urheber der Texte ist. Urheber direkt wären alle beteiligten.

Zur Konsistenz:
Ja natürlich können wir unsere Geschichte anpassen, mir geht es aber um die Konsistenz im Vornerein. Als wir noch DSA-Bezug hatten, haben wir uns 1:1 an die offiziellen Vorgaben gehalten, damit jeder sich sofort in Aventurien zurecht findet. Das soll auch später so sein und zum Beispiel nicht durch den Roman eines Autors über den Haufen geworfen werden, der meint, es wäre ganz witzig wenn auf Antamar Außerirdische landen, oder naheliegender, die Kaiserreiche in einem großen Krieg untergehen.

grüße
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